Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen: Die richtigen Anreize zur Erreichung der Klimaneutralität
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, spätestens 2045 klimaneutral zu sein. Um dies erreichen zu können, sind massive gemeinsame Anstrengungen über alle Wirtschaftsbereiche und Gesellschaftsschichten hinweg notwendig. Von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende ist hierbei, das technisch Machbare ökonomisch effizient umzusetzen. Ineffizient hohe Kosten und Verteilungseffekte gefährden die Akzeptanz der Energiewende in der breiten Bevölkerung. Der regulatorische Rahmen hat dabei eine wichtige Lenkungsfunktion und muss die richtigen Regeln vorgeben, um Planungssicherheit zu schaffen und Fehlinvestitionen und Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiewende zu vermeiden.
Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen die notwendigen Veränderungen von Geschäftsfeldern, Rollen und Verantwortlichkeiten im Energiesektor berücksichtigen und wirkungsvolle ökonomischen Anreize für Energieversorger, Netzbetreiber und Verbraucher setzen.
Das Fraunhofer IFAM verfügt über eine langjährige ökonomische Expertise in den Bereichen Regulierung und Marktdesign, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und regionalökonomische Effekte. Wir beraten Energieversorger und Kommunen mit qualitativen und quantitativen Analysen und unterstützen bei der Einschätzung und Bewertung regulatorischer und marktlicher Entwicklungen.
Anpassungen des Regulierungsrahmens durch Energiewirtschaftsgesetz & Co. vorab einschätzen und bewerten
Alle Bereiche der Energieversorgung – Strom, Gas und Wärme – werden maßgeblich durch die regulatorischen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, der Anreizregulierungsverordnung und der Netzentgeltverordnungen bestimmt. Diese Vorgaben müssen regelmäßig angepasst werden, um den energie- und umweltpolitischen Zielen Rechnung zu tragen. Dabei ändern sich auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Energieversorger, da die zunehmende Kopplung der Energiesektoren eine integrierte Planung und Betrieb erfordern. Das Auslaufen der fossilen Gasversorgung bei gleichzeitigem Aufbau der Wasserstoffwirtschaft werden erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Energieversorger haben.
Die Änderungen der Regulatorik und ihre Auswirkungen im Voraus abzuschätzen, ermöglicht es, neue Geschäftsfelder frühzeitig zu erkennen und Risiken für bestehende Geschäftsfelder rechtzeitig zu adressieren. Zudem kann die Diskussion um Anpassungen des Regulierungsrahmens von Anfang an aktiv mitgestaltet und mit fundierten Argumenten unterfüttert werden.
Whole System Approach und Output-orientierte Regulierung: Ein Blick auf die internationale Praxis lohnt sich
Regulatorische Anpassungen sind selten revolutionär, sondern stellen in der Regel eine Evolution bereits bekannter Anreizinstrumente und Vorgaben dar. Man kann von einer Wellenbewegung sprechen, bei der je nach Regulierungsfokus einer Förderung von Investitionen oder neuen Aufgaben im Vordergrund steht, oder eine Effizienzsteigerung bei gleichbleibenden Aufgaben erreicht werden soll. Derzeit ist der Umbruch durch die Energiewende zweifellos das dominierende Regulierungsziel, und die Chance, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, entsprechend groß. Die Regulierung der Strom- und Gasnetze ist in Deutschland durch die Anreizregulierung bestimmt, die aktuell vor allem auf Kosteneffizienz abzielt, aber auch Kapitalinvestitionen fördert. Für eine Abschätzung der möglichen Weiterentwicklung, lohnt sich ein Blick auf die internationale Regulierungspraxis, die oft schon einen Schritt weiter ist: Output-orientierte Regulierung (OOR) und Anreize für eine verbesserte sektorenübergreifende Gesamtsystemoptimierung („Whole System Approach“) sind derzeit auf dem Vormarsch und können zukünftig auch in Deutschland vermehrt zum Einsatz kommen.
Regulatorische Erlösberechnungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Mit Hilfe von Modellberechnungen können die zukünftige Erlösentwicklungen eines Energieversorgers für konkrete Szenarien simuliert werden.
Für Aufgaben im regulierten Bereich steht am Fraunhofer IFAM ein Regulierungsmodell zur Verfügung, das die Erlösobergrenze detailgetreu nach der aktuellen Anreizregulierungsverordnung (AregV) berechnet. Anpassungen der ARegV können ebenso wie alternative Kostenentwicklungen und Investitionspläne simuliert und im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Cashflow-Analyse ausgewertet werden. Berechnungen sind sowohl aus Sicht des Gesamtunternehmens als auch aus der Investitionsbetrachtung heraus möglich.
Analog können für unregulierte Aufgaben Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter verschiedenen Marktentwicklungsprognosen durchgeführt werden. Eine Kombination mit dem Regulierungsmodell bietet sich für Geschäftsfelder an der Schnittstelle zwischen Markt und Regulierung ebenso wie für sektorübergreifende Fragestellungen an.
Regionalökonomische Effekte und volkswirtschaftliche Analyse
Vor allem kleinere und mittlere Energieversorger und Stadtwerke haben in der Regel einen starken regionalen Bezug und sehen sich diesbezüglich auch in einer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung. Die oben genannten Modellberechnungen können neben der betriebswirtschaftlichen auch die volkswirtschaftliche Perspektive abbilden: Wie wirken sich Investitionsentscheidungen und die Entwicklung von Geschäftsmodellen auf die Gesamtwohlfahrt, einschließlich der Netzkunden, aus? Wie ist die mögliche Verteilungswirkungen zwischen verschiedenen Typen von Netzkunden? Ein zentraler Teil der volkswirtschaftlichen Analyse ist auch die Berechnung der regionalökonomischen Effekte. Dabei wird die regionale Verteilung der Wertschöpfung und Beschäftigung mittels Additionsmethode oder Input-Output Analyse berechnet und kann somit in die Investitions- und Betriebsentscheidungen einfließen.
Unser Beitrag zur Einschätzung des energiewirtschaftlichen Rahmens
Alle technischen Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung erfordern eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, damit auch die richtigen Lösungen effizient umgesetzt werden. Im Bereich der Energiesystemanalyse am Fraunhofer IFAM sind Dr. Roland Meyer und Anne Nieters genau für diese ökonomischen Fragestellungen zuständig und ergänzen die technische Expertise um eine volks- und betriebswirtschaftliche Betrachtung.